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Jetzt offiziell: Vom Verfassungsschutz gesicherte Extremismus-Einstufung

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    vjsh
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Der Verband Jüdischer Studierender Hessen und weitere jüdische Studierendenverbände – darunter Studentim e. V., die Jüdische Allianz Mitteldeutschland, der Verband Jüdischer Studierender Nord e. V., die Jüdische Studierendenunion Württemberg, der Verband Jüdischer Studenten in Bayern e. V. sowie der Bund Jüdischer Studierender Baden e. V. – erklären hiermit ihre Stellungnahme zur Einstufung der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden im Nahost“ im aktuellen Verfassungsschutzbericht als „gesichert extremistische“ Organisation.


Als demokratisch legitimierte Studierendenverbände beobachten wir seit dem 7. Oktober 2023 mit großer Sorge die fortschreitende Radikalisierung der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden im Nahen Osten“ (JS) unter dem Vorsitz von Wieland Hoban:


  • Kurz nach dem 7. Oktober verherrlichte der Verein die für das Massaker verantwortlichen Hamas-Terroristen als „Guerilla-Kämpfer“.


  • Mitglieder der JS beteiligten sich aktiv an der öffentlichen Dämonisierung von Lahav Schapira, der später aus antisemitischem Motiv krankenhausreif angegriffen wurde.


  • Zudem bestehen personelle Überschneidungen mit weiteren radikalen Vereinigungen, insbesondere weist Hoban selbst eine Mitgliedschaft in der offen pro-Hamas-Organisation „Revolutionäre Linke“ auf.


Diese Tatsachen machen deutlich, dass die „Jüdische Stimme“ längst nicht mehr nur als harmlose Initiative wahrgenommen werden kann. Es ist daher wenig überraschend, dass sie nun im Verfassungsschutzbericht als „gesichert extremistisch“ geführt wird. Die Organisation hat sich weder Frieden, Koexistenz und Völkerverständigung noch den Menschenrechten verpflichtet, sondern fungiert frühzeitig als Anziehungspunkt für Islamismus-, Antisemitismus- und Terrorsympathisanten.


Wir begrüßen die eindeutige Einordnung und fordern auf dieser Grundlage konkrete Konsequenzen:


  1. Wir rufen das Berliner Finanzamt dazu auf, den bestehenden Freistellungsbescheid gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung unverzüglich zu überprüfen und die Gemeinnützigkeit der „Jüdischen Stimme“ zu widerrufen, da eine Organisation, die antisemitische Hetze betreibt und Gewalt rechtfertigt, nicht das Privileg der Ausstellung von Spendenbescheinigungen nutzen darf.

  2. Zweitens müssen Hochschulen, Stiftungen, Kirchengemeinden und kommunale Förderprogramme jegliche Finanzierung sowie die Überlassung von Räumlichkeiten an die „Jüdische Stimme“ einstellen – ein unmissverständliches Signal der Null-Toleranz gegenüber extremistischen Vereinigungen ist dringend geboten.

  3. Darüber hinaus verlangen wir die gezielte Umleitung finanzieller Unterstützung hin zu Vereinen und Initiativen, die sich tatsächlich für Völkerverständigung, Frieden und humanitäre Hilfe leidender Bevölkerungsgruppen einsetzen.


Es reicht! מספיק!


Es kann nicht sein, dass eine Organisation, die durch ihre Rhetorik verbrecherische, terroristische und islamistische Gewalt verherrlicht, steuerlich privilegiert wird und so Spendenanreize bietet. Gemeinsam müssen wir ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus und Extremismus setzen und den demokratischen Diskurs verteidigen.

 
 

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