top of page

Verurteilung, Intifada-Rufe und Richterliche Milde für Barani - Stellungnahme des VJSH-Vorstands zur Urteilsverkündung am 29. April 2025

  • Autorenbild: vjsh
    vjsh
  • 30. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Wir begrüßen, dass das Frankfurter Amtsgericht Aitak Barani am 29. April 2025 wegen der Billigung und Belohnung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht verurteilt hat. Ihre Äußerung

„Für mich ist dieses Ausbrechen aus dem Freiluft-Gefängnis eine gelungene Widerstandsaktion. Es gibt keinen Terror der Hamas. Bewaffneter Widerstand ist kein Terror.“


erfolgte nur wenige Tage nach dem Massenmord der Hamas an israelischen Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 und billigt einen antisemitischen Terrorakt. Diese Billigung ist schockierend und nicht hinnehmbar.


Dennoch sind wir angesichts des Urteils auch ernüchtert:


  • Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 € (insgesamt 4.500 €)

  • der Richter setzte stattdessen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 € (insgesamt 1.200 €) fest, ausgesetzt zur Bewährung und ordnete eine gemeinnützige Spende von 500 € an.


Wir halten diese Milde und die Begründung des Richters für eine fatale Fehleinschätzung. 

Zunächst gilt Barani nicht als vorbestraft, da die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen liegt.

Der Richter wertete zudem zugunsten der Verurteilten, dass sie das Zitat Baranis nur auf hartnäckiges Nachfragen der Reporterin abgegeben habe. Genau das ist allerdings Kernaufgabe der Presse: Kritische Fragen zu stellen und Äußerungen ungeschönt darzustellen. Barani und ihre Bewegung haben nie einen Hehl daraus gemacht, islamistischen Terror zu relativieren und zu billigen – das Gericht aber behandelt diese Ideologie mit Nachsicht.


Besonders empörend ist die Argumentation des Richters, Barani könne entgegen der Darstellung der ZDF nicht als „radikale“ Aktivistin gelten, weil sie sich für die palästinensische Sache engagiere und gegen Antisemitismus eintrete. Indem der Richter diese Unterscheidung trifft, übernimmt er implizit die verharmlosende Erzählung, wonach radikaler Anti-Zionismus nichts mit Antisemitismus zu tun habe. Wir widersprechen diesem Narrativ in aller Schärfe: Wer die Hamas und ihre Taten billligt, fördert eine Terrororganisation, deren Kernideologie der Antisemitismus ist, die ihre eigene Bevölkerung für ihre Ideologien opfert und die Hauptverantwortung für die aktuelle humanitäre Katastrophe im Gazastreifen trägt. Gleichzeitig wird damit das Engagement zahlreicher palästinensischer Aktivistinnen und Aktivisten im Gazastreifen verraten, die alles riskieren, um sich von dieser islamistischen Diktatur zu befreien.


Wir sind irritiert über die Äußerung des Richters, Vergewaltigungen israelischer Frauen habe es nur „wahrscheinlich“ gegeben. Zahlreiche Berichte wie von der israelischen Zivilkommission für Verbrechen der Hamas gegen Frauen und Kinder vom 7. Oktober und der UN sowie die Aussagen befreiter Geiseln und Opfern des 7. Oktobers bestätigen die systematische sexualisierte Gewalt und die Vergewaltigungen während der Angriffe am 7. Oktober. Es handelt sich somit um gesicherte Fakten. Ein Richter, der gesicherte Fakten nicht als solche benennt, sendet ein fatales Signal aus.


Das Urteil macht die gefährliche Radikalität der örtlichen anti-zionistischen Szene deutlich, in der Barani eine zentrale Rolle spielt. Bereits im Mai 2024 auf dem Protestcamp auf dem Westendcampus und erst vor wenigen Tagen applaudierten Aktive der „Studis gegen rechte Hetze“ ihren Aussagen. Vor dem Amtsgericht feierten Unterstützerinnen und Unterstützer das milde Urteil, riefen zur Intifada auf – und eine der Unterstützter spuckte einen jüdischen Aktivisten an, nachdem letzterer der Darstellung von Barani von den Gründern Israels als „Kollaborateure“ widersprach und an die Kollaboration Husseinis mit den NS-Verbrechern erinnerte.


Eine robuste Justiz muss gesicherte Fakten zur Kenntnis nehmen, darf sich nicht von politischen Narrativen blenden lassen und muss klare Zeichen gegen jede Form von Antisemitismus und Terrorverherrlichung setzen.


Wir fordern zuletzt den Schutz jüdischer Studierender und Hochschulangehöriger vor offen verurteilten Straftäterinnen und -tätern in der Universität.

















 
 

©2023 Verband Jüdischer Studierender Hessen.

bottom of page